Drohnenabwehr: Karner, Tanner und Leichtfried legen Zwischenbericht der Arbeitsgemeinschaft vor
Drohnenabwehr auf mehrere Ressorts verteilt: Ein gemeinsames Drohnen-Lagezentrum, eine größere Übung noch in diesem Jahr und eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes für Betreiber kritischer Infrastruktur – das sind die Eckpunkte des Zwischenberichts vom 24. September.

Drohnenabwehr stand am 24. September im Mittelpunkt eines Pressestatements: Gerhard Karner (Innenminister), Klaudia Tanner (Verteidigungsministerin) und Jörg Leichtfried (Staatssekretär) stellten dabei vor, was die Arbeitsgemeinschaft für Drohnenabwehr in ihrem aktuellen Zwischenbericht festhält.
Beteiligt seien darüber hinaus Infrastruktur- und Wirtschaftsministerium, weshalb es inzwischen ein gemeinsam betriebenes Drohnen-Lagezentrum gebe. Für dieses Jahr ist zudem eine Drohnen-Übung größeren Umfangs angesetzt.
Drohnenabwehr durch Betreiber kritischer Infrastruktur
Wer kritische Infrastruktur betreibt – etwa große Energieunternehmen –, soll künftig Drohnen, die das Unternehmen selbst erkannt hat, bei entsprechender Bedrohungslage auch abwehren dürfen. Das Telekommunikationsgesetz werde dafür geändert, kündigte Innenminister Karner an.
Dieses Thema beschäftigt uns seit fast zehn Jahren, und natürlich haben sich die Anzahl, die Technik und die Bedrohung der Drohnen verstärkt – also war es notwendig, diese Arbeitsgruppe einzurichten. Bis Jahresende soll es einen Endbericht geben.— Innenminister Gerhard Karner
Dass sowohl die Arbeitsgruppe als auch das Einbinden der Wirtschaft in die Drohnenabwehr wichtig seien, unterstrich auch Verteidigungsministerin Tanner:
Wir sehen, dass sich vieles verändert, und daher ist es notwendig, ressortübergreifend zu handeln und auch Adaptionen im rechtlichen Bereich vorzunehmen.— Verteidigungsministerin Klaudia Tanner
Für eine geeignete Abwehr von derartigen Gefahren brauchen wir nicht nur klug agierende Behörden, sondern auch den nötigen Rechtsrahmen.— Staatssekretär Jörg Leichtfried
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