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Neues Gesetz wirft Fragen zur Drohnenabwehr auf

Mit dem seit März geltenden Resilienz kritischer Einrichtungen-Gesetz (RKEG) müssen Betreiber kritischer Infrastruktur ihre Widerstandsfähigkeit gegen Krisen und Angriffe deutlich ausbauen. Doch gerade bei der Abwehr von Drohnen bestehen erhebliche rechtliche Unsicherheiten. Darauf weist der auf Verteidigungs- und Sicherheitsrecht spezialisierte Rechtsanwalt Bernhard Müller in einem Interview mit der Tageszeitung „Die Presse” hin.

Drohnenverbot
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Betroffen sind elf Sektoren – darunter Energie, Verkehr, Gesundheit, digitale Infrastruktur und Weltraum. Unternehmen müssen künftig Risikoanalysen erstellen, Resilienzpläne umsetzen und Schutzmaßnahmen definieren. Laut Müller erhalten viele Betreiber derzeit ihre Einstufungsbescheide durch das Innenministerium.

Besonders kritisch sieht der Jurist die Drohnenabwehr. Zwar dürften Unternehmen Drohnen erkennen und überwachen, doch: „Irgendwer müsste diese Informationen dann zusammenführen.” Diese Aufgabe könne letztlich nur der Staat übernehmen.

Noch ungeklärt sei, wie weit Unternehmen bei der aktiven Abwehr gehen dürfen. „Es ist eine rechtliche Grauzone”, sagt Müller. Für viele Fragen gebe es bislang keine klaren gesetzlichen Vorgaben. Sein Fazit: „Den betroffenen Unternehmen werden Verpflichtungen auferlegt, ohne dass es für sie hinreichende Rechtssicherheit gibt.”

Müller fordert daher klare Leitlinien und eine eindeutige Aufgabenverteilung zwischen Staat und Wirtschaft. Unternehmen müssten zwar ihre Resilienz stärken, „den technischen und rechtlichen Schutzrahmen muss jedoch der Staat bereitstellen”. Gerade bei Drohnenangriffen, Sabotage oder Cyberattacken dürfe die staatliche Gefahrenabwehr nicht privatisiert werden.

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